Energieausweise

Energie-Bedarfsausweise und Energie-Verbrauchsausweise sind beide Instrumente zum bewerten und vergleichen der energetischen Qualität von Gebäuden. Sie haben jedoch unterschiedliche Ansätze und müssen dem entsprechend unterschiedlich interpretiert werden.

Energieausweise dienen allgemein der Informationspflicht.

Je nach dem zu welchem Zweck und für welches Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden soll, entscheidet ob man die Wahl hat oder einen vorgegebenen Energieausweistyp erstellen muss.

 

Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis bewertet die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes basiert auf rechnerischen Verfahren.           Er prognostiziert einen Verbrauch unter vorgegebenen Normbedingungen. Ein Bedarfsausweis berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Gebäudehülle, die Anlagentechnik. Nicht berücksichtigt wird jedoch das Nutzerverhalten. Hierdurch kann es beim tatsächlichen Energieverbrauch zu erheblichen Abweichungen in beide Richtungen kommen.

Verbrauchsausweis 

Ein Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.            Im Gegensatz zum Bedarfsausweis werden also tatsächliche Verbrauchswerte zu Grunde gelegt. Dadurch hat das Nutzerverhalten bei einem Verbrauchsausweis einen großen Einfluss auf dessen Ergebnis.                                            Leerstände und ähnliches werden jedoch berücksichtigt.

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis besteht darin, dass der Bedarfsausweis eine unter Normbedingungen stattfindende theoretische Einschätzung der energetischen Qualität eines Gebäudes darstellt. Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten und damit sowohl auf der energetischen Qualität des Gebäudes als auch auf dem Nutzerverhalten.