Freie Beratung
Eine freie Beratung ist eine prinzipiell formlos und in Umfang, Tiefe und Zielsetzung frei gestaltbar. Zum Teil kann besonders im Altbestand mit geringsten Investitionen eine hohe Einsparung erreicht werden. In diesem Fall können mit einer freien Beratung auch die Beratungskosten gesenkt werden um insgesamt eine bessere Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

Die maximale Flexibilität einer freien Beratung kann durchaus Vorteile mit sich bringen, die zum erreichen des gesetzten Zieles zuträglich sein können. Geringinvestive Maßnahmen wie das Nachrüsten von Einschubtreppen oder ungedämmten Rolladenkästen haben ein enormes Energiesparpotential und amortisieren sich aufgrund der geringen Investitionskosten oft bereits in den ersten Jahren. Um solche Potentiale aufzudecken und die passenden Lösungsvorschläge zu bieten ist eine freie Beratung bestens geeignet.
Ein freier Beratungstermin zur Sichtung und Einschätzung ihrer Immobilie kann helfen Potentiale und Störfaktoren aufzudecken um ihnen die Planung ihres weiteren Vorgehens zu erleichtern.

Prinzipiell darf jeder eine Energieberatung durchführen. Der Begriff des Energieberaters ist nicht geschützt. Sollen jedoch Förderungen beantragt werden muss der Energieberater nach staatlichen Vorgaben geprüft und von der DENA und dem BAFA anerkannt sein. In diesem Fall wird auch das Honorar für den Energieberater bezuschusst.
Sollten sie eine Förderung beantragen wollen müssen sie dies vor Beginn der Sanierungsmaßnahme tun. Begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Eine freie Beratung ist nicht förderfähig.